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   VG München, 18.08.2021 - M 10 E 21.3540   

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https://dejure.org/2021,38109
VG München, 18.08.2021 - M 10 E 21.3540 (https://dejure.org/2021,38109)
VG München, Entscheidung vom 18.08.2021 - M 10 E 21.3540 (https://dejure.org/2021,38109)
VG München, Entscheidung vom 18. August 2021 - M 10 E 21.3540 (https://dejure.org/2021,38109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 24 Abs. 4; GO Art. 57 Abs. 1; Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes ... (Wasserabgabesatzung - WAS)
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einstellung der Wasserversorgung, Durchsetzung des Einbaus eines neuen Wasserzählers

  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einstellung der Wasserversorgung, Durchsetzung des Einbaus eines neuen Wasserzählers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG München, 05.01.2022 - M 10 E 21.4332

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Doppelte Rechtshängigkeit

    Auszug aus VG München, 18.08.2021 - M 10 E 21.3540
    Mit Schreiben vom 10. August 2021 stellte die Antragstellerin erneut einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Sperrung der Wasserzufuhr (Az. M 10 E 21.4332).

    In seiner Stellungnahme vom 17. August 2021 im Verfahren M 10 E 21.4332 führt der Antragsgegner aber unter anderem aus, sollte die Antragstellerin den Einbau eines neuen Wasserzählers nicht ermöglichen, werde die Wasserlieferung bis auf weiteres eingestellt.

  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs der Norm, dessen Kontrolle in erster Linie den Fachgerichten obliegt (vgl. etwa BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris zur Duldung des Austauschs eines herkömmlichen Wasserzählers gegen einen Funkwasserzähler in einem Objekt mit mehreren Wohnungen; VG München vom 29.7.2021 - M 10 K 20.639 - juris zum Widerspruchsrecht bei einem ausschließlich beruflich genutzten Gebäude; vom 18.8.2021 - M 10 E 21.3540 - juris zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstellung oder Drosselung der Wasserversorgung bei abgelehntem Einbau eines Funkwasserzählers) und für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zunächst keine Rolle spielt (VerfGHE 60, 1/6; VerfGH NJW 2019, 2151 Rn. 19).
  • VG München, 05.01.2022 - M 10 E 21.4332

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Doppelte Rechtshängigkeit

    Die Antragstellerin wurde im vorliegenden Verfahren aufgefordert, den Eilantrag zurückzunehmen oder für erledigt zu erklären, da sie mit diesem Antrag nicht mehr erreichen könne als im Verfahren M 10 E 21.3540.

    Vielmehr sei der vorliegende Antrag bereits anfänglich unzulässig, da sie mit diesem Antrag inhaltlich das gleiche Rechtsschutzziel wie im Verfahren M 10 E 21.3540 verfolge, es sich damit um eine unzulässige doppelte Rechtshängigkeit handle.

    Vorliegend hatte die Antragstellerin mit Schreiben vom 29. Juni 2021 unter dem Aktenzeichen M 10 E 21.3540 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sperrung der Wasserzufuhr ihres Anwesens gestellt.

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